F.A.Q
Was ist SOCIALFIDI ?
SOCIALFIDI ist eine Garantiegenossenschaft, die Bürgschaftsleistungen für ihre Mitglieder erbringt, damit diese einen leichteren Zugang zu Bankkrediten bekommen.
Sie ist von der Landesregierung anerkannt worden.
Satzung und Geschäftsordnung sind von der Landesregierung genehmigt worden.
Wer steht hinter SOCIALFIDI ?
Die neun Gründungsmitglieder sind
• ANMIC Nat. Vereinigung der Zivilinvaliden
• Arche im KVW
• Caritas und Odar
• Confcooperative und Fonasco
• Dachverband für Soziales und Gesundheit
• Legacoopbund und Start,
also die wichtigsten im Sozialbereich tätigen Dachverbände.
Wer verwaltet SOCIALFIDI ?
SOCIALFIDI wird von einem Vorstand von vier Personen geleitet:
• Pebi Trebo, Vorsitzender
• Klaudia Resch
• Devid Delvai
• Luca Critelli, Vertreter der Südtiroler Landesverwaltung.
Wie wird man Mitglied ?
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann schriftlich und ohne weitere Vorgespräche eingereicht werden.
Die entsprechende Beschlussfassung wird dann vom Vorstand schriftlich mitgeteilt.
Für eventuelle Anfragen kann man eine Nachricht mittels E-Mail an den Vorstand richten: socialfidi@rolmail.net .
Wer kann Mitglied werden ?
Bei der Genossenschaft SOCIALFIDI können Genossenschaften und deren Konsortien, Vereine und Stiftungen Mitglied werden, sofern sie:
1. satzungsgemäß im Sozial- oder Gesundheitsbereich tätig sind,
2. ihren Rechtssitz in der Provinz Bozen haben,
3. ihre vorwiegende Tätigkeit in Südtirol ausüben und das finanzierte Projekt darin stattfindet.
Was muss man tun, um Mitglied zu werden ?
1. Antragsformular von www.socialfidi.coop herunterladen, ausfüllen, unterschreiben.
2. Dokumentation beilegen: Satzung, letzte Bilanz, Vorstandsbeschluss zum Beitritt.
3. An den Sitz von SOCIALFIDI schicken.
4. Auf die Mitteilung betr. den Beschluss des Vorstandes warten.
5. Den Betrag der Beteiligung von derzeit 500 € überweisen (wird bei Austritt rückerstattet).
6. Die einmalige Aufnahmegebühr von 100 € überweisen.
Die Einzahlungen werden vom Vorstand bestätigt.
Nach erfolgter Einzahlung müssen 90 Tage vergehen, bevor man um eine Garantieleistung ansuchen kann.
Welche Kreditformen können garantiert werden ?
Die vertragliche Form des Kredites ist grundsätzlich frei und dem Mitglied bzw. seiner Bank überlassen; die Laufzeit der Garantieleistungen von SOCIALFIDI darf fünf Jahre nicht überschreiten.
Kann man die Bank für den Kredit auswählen ?
Die Wahl der Bank ist dem Mitglied überlassen.
Falls SOCIALFIDI mit der vom Mitglied gewählten Bank noch keine Konvention hat, wird ein entsprechendes Geschäftsabkommen mit dieser Bank abgeschlossen, damit die Garantie entsprechend anerkannt wird.
Die Entscheidung zur Kreditgewährung bleibt in der alleinigen Zuständigkeit der Bank, die ihre üblichen Prüfungen über die Bonität des Antragstellers vornimmt und bei Kreditgewährung die Bürgschaft von SOCIALFIDI als Teil der Sicherstellung annimmt.
Wie beantragt man eine Bürgschaft ?
Der Antrag um Bürgschaft ist unabhängig vom Kreditantrag an die Bank und muss an den Vorstand von SOCIALFIDI gerichtet werden, wobei die ausgewählte Bank und der Betrag der Finanzierung sowie die Vertragsform/Laufzeit angegeben werden müssen.
Die Finanzierungen, für welche die Mitglieder die Garantieleistung beantragen, müssen sich auf Vorhaben beziehen, die:
• aus betriebswirtschaftlicher Sicht angemessen sind,
• auf Grund ihrer sozialen Wirkung förderungswürdig erscheinen und
• mit den Satzungsbestimmungen des Antragstellers übereinstimmen.
Ferner müssen die Kredite die Qualität der Leistungen und Dienste der Mitglieder verbessern, im Hinblick auf eine Verbesserung der sozialen Dienste in Südtirol.
Die (bank)üblichen Unterlagen müssen beigelegt werden, das sind i. a.
• die Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre
• der Nachweis, dass die Sozialbeiträge regelmäßig einbezahlt sind
• eine Beschreibung des zu finanzierenden Projektes und der Fähigkeit zur Rückzahlung
• Kopien eventueller Anträge um Gewährung von Beiträgen für das zu finanzierende Projekt.
Wer entscheidet, ob eine Bürgschaft geleistet wird ?
Zuständig und verantwortlich für die Gewährung von Garantien, bzw. für die Ablehnung der Anträge ist der Vorstand.
Die bei der Bewertung der Anträge angewandten Kriterien berücksichtigen die technische und soziale Angemessenheit des Vorhabens sowie die Lage und die Aussichten des Begünstigten in wirtschaftlicher und vermögensmäßiger Hinsicht.
Der Vorstand selbst bewertet das zu finanzierende Projekt vor allem aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
Außerdem bewertet ein separates, unabhängiges Sozialkomitee:
• die Gültigkeit des zu finanzierenden Vorhabens unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung mit der Satzung und mit den sozialen Zielsetzungen der Tätigkeit des Mitgliedes,
• die positiven Auswirkungen des Projektes auf das soziale Umfeld.
Welche Kreditanträge der Mitglieder können die Garantie von SOCIALFIDI bekommen ?
Grundsätzlich stellt SOCIALFIDI keine Bedingungen zum Zweck der Finanzierung, es werden jedoch hauptsächlich die folgenden Anlässe zur Kreditaufnahme vorkommen:
• Kontokorrentkredite für die Verbesserung der Liquiditätslage und des laufenden Zahlungsverkehrs;
• Bevorschussung von Beiträgen, die von der Landesverwaltung oder anderen lokalen Körperschaften beschlossen sind;
• Investitionen in Einrichtung und Ausstattungsgegenstände mit mehrjähriger Nutzung, sofern für die Tätigkeit der Mitglieder zweckdienlich, im Rahmen ihrer mehrjährigen Planung, vornehmlich für den nicht von Beiträgen Dritter geförderten Teil;
• Freistellung von persönlichen Garantieleistungen Dritter für Kredite der Mitglieder;
• Bankbürgschaften, die für Rechnung der Mitglieder ausgestellt werden.
Von den von SOCIALFIDI geleisteten Garantien sind Kredite für den Ankauf von Beteiligungen ausgeschlossen, auch wenn sie sich auf Institutionen beziehen, die in demselben Bereich tätig sind wie das Mitglied.
Welcher Teil der Finanzierung wird von SOCIALFIDI garantiert ?
Die Entscheidung über die Kreditzusage ist der Bank vorbehalten, ebenso die Festlegung der Laufzeit, der Tilgung und vor allem des Betrages.
SOCIALFIDI kann auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nur einen Teil des Kreditbetrages verbürgen. Für das derzeitige Geschäftsjahr ist vorgesehen, dass nur die Hälfte des Bankkredites von SOCIALFIDI garantiert werden kann.
Welche Zusatzleistungen bietet SOCIALFIDI seinen Mitgliedern ?
Im Rahmen der Konventionen mit den Banken ist SOCIALFIDI bemüht, für die eigenen Mitglieder die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln.
Außerdem kann die Garantieleistung begleitet werden von Beratungsmaßnahmen zu Gunsten des Mitgliedes in den Bereichen Kreditwesen, Finanzlage und Betriebsführung, um das unternehmerische Wachstum der Mitglieder zu fördern.
Die Beratung kann in Schulungsmaßnahmen für eine Vielzahl von Mitgliedern bestehen oder in direkten Beratungen für einzelne oder mehrere Mitglieder mit gleich gelagerten Bedürfnissen, auch im Lichte der bei der Prüfung des Antrages festgestellten Lage.
Die Beratungsleistungen können von SOCIALFIDI in Eigenregie erbracht oder externen, qualifizierten und für den Bedarf des Antragstellers geeigneten Beratern übertragen werden, vorzugsweise der sektorenübergreifenden Serviceplattform der Garantiegenossenschaften, sobald sie tätig sein wird.
